Zum Gesetzesinhalt

PfleBeteiligungsV

Verordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR059900013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5c76341c2783c055f0e3f8f439273edfa34a74cae75c075e67bf69df1e0cd7f8

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis