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PflBBetV

§ 9Inkrafttreten

Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0290A0026

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 94ef558646fc52a440c87eb69ac5745151ed453e0fc9c2ede12d151223f6ffed

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