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PersStärkeG

Abschnitt II Versorgung

Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.8.2021 I 3932

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR023760991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 775d9c43864fee64395ca982300416e7249b662a7a2894d0b6bc6ef189b1b1fb

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