PersStärkeG
Abschnitt II Versorgung
Gesetz über die Verminderung der Personalstärke der Streitkräfte
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 20.8.2021 I 3932
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR023760991
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 775d9c43864fee64395ca982300416e7249b662a7a2894d0b6bc6ef189b1b1fb