PatAnwVV
§ 7Suchfunktion
Verordnung über das Patentanwaltsverzeichnis
- 1.
- Familienname; ist als Zusatz hierzu ein Berufsname eingetragen, muss auch dieser bei der Suche gefunden werden können;
- 2.
- Vorname;
- 3.
- Anschrift der Kanzlei oder Zweigstelle;
- 4.
- Kanzleiname, Name oder Firma der Berufsausübungsgesellschaft oder Name der Zweigstelle;
- 5.
- Berufsbezeichnung.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 20 G v. 22.12.2025 I Nr. 349
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR522700021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fe2a52dd25e8fbf01f5c0688ac627661e2f775a20bcebf2e60b95be32a58fdfa