Zum Gesetzesinhalt

PassV

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert Art. 1 V v. 30.1.2026 I Nr. 31

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR238610007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02d9bc7f546bdcf09ed2e0983eeee0ece4757267796d636c8a9af2fcfcc50bf0

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften§ 1Zweck dieser Verordnung; Anwendungsbereich§ 2Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik§ 3Zertifizierung von SystemkomponentenAbschnitt 2 Übermittlung des Lichtbildes an die Passbehörde§ 4Fertigung und Übermittlung des Lichtbilds durch ein sicheres Verfahren§ 5Übermittlung des Lichtbilds unter Einbindung eines Cloudanbieters§ 6Registrierung und Identifizierung eines Dienstleisters bei einem Cloudanbieter§ 7Pflichten des Cloudanbieters§ 8Übermittlung des Lichtbilds von einem Lichtbildaufnahmegerät eines Dienstleisters§ 9Fertigung des Lichtbilds durch die PassbehördeAbschnitt 3 Übermittlung der Passantragsdaten§ 10Qualitätssicherung§ 11Übermittlung der Daten an den Passhersteller§ 12QualitätsstatistikAbschnitt 4 Passmuster; Ausgabe und Versand des Passes§ 13Muster des Reisepasses; Änderung von Daten§ 14Muster des vorläufigen Reisepasses; Änderung von Daten§ 15Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten§ 16Lichtbild§ 17Ausgabe und Versand des PassesAbschnitt 5 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere§ 18Befreiung von der Passpflicht§ 19Passersatz§ 20Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz§ 21Lichtbilder für den Passersatz§ 22Gültigkeitsdauer des Passersatzes§ 23Andere Regelungen für einen PassersatzAbschnitt 6 Amtliche Pässe§ 24Ausstellung§ 25Gültigkeitsdauer§ 26RückgabeAbschnitt 7 Gebühren und Auslagen§ 27Gebühren§ 28Ermäßigung und Befreiung von GebührenAbschnitt 8 Schlussvorschriften§ 29ÜbergangsregelungAnlage 1(zu § 2 Absatz 1) Übersicht über die zu zertifizierenden SystemkomponentenAnlage 2bMuster des Aufklebers zur Änderung des WohnortesAnlage 2Passmuster Reisepass (32 Seiten)Anlage 2aPassmuster Reisepass (48 Seiten)Anlage 2cMuster des Aufklebers zur Änderung des Wohnortes nach elektronischer Anmeldung nach § 23a des BundesmeldegesetzesAnlage 2dMuster des Aufklebers zur Eintragung amtlicher VermerkeAnlage 3Anlage 4Passmuster DienstpassAnlage 5Passmuster DiplomatenpassAnlage 6Anlage 7Anlage 7aMuster des Aufklebers zur Änderung des Dienstortes oder der DienstbezeichnungAnlage 8(zu § 16 Absatz 2) Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des PassgesetzesAnlage 9Anlage 10Anlage 11Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes