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PassV

Anlage 10

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 )


Reiseausweis als Passersatz
zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Außenseiten

Abbildung aus der Gesetzesquelle


Reiseausweis als Passersatz
zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland

Innenseiten

Abbildung aus der Gesetzesquelle
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert Art. 1 V v. 30.1.2026 I Nr. 31

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR238610007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 02d9bc7f546bdcf09ed2e0983eeee0ece4757267796d636c8a9af2fcfcc50bf0

XML-Quelle beim Herausgeber