Zum Gesetzesinhalt

Offshore-ArbZV

Abschnitt 3 Vorschriften für Besatzungsmitglieder von Schiffen, von denen aus Offshore-Tätigkeiten durchgeführt werden

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore-Tätigkeiten

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR222800013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3eee5060395a9174d867ff18ad068d07b475009eb58bd14c2087791df3cf475

XML-Quelle beim Herausgeber