NutzEV
§ 6Erklärung über die Entgelterhöhung
Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten
- 1.
- ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke oder eine Auskunft des Gutachterausschusses über die in seinem Geschäftsbereich vereinbarten Entgelte nach § 7,
- 2.
- ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen über die ortsüblichen Nutzungsentgelte für vergleichbar genutzte Grundstücke,
- 3.
- entsprechende Entgelte für die Nutzung einzelner vergleichbarer Grundstücke; hierbei genügt die Benennung von drei Grundstücken.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 24.6.2002 I 2562
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR133900993
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 77bd11b9931174789479d6e67f2def4b40681772ed58fa8b4088e0d84e3806be