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NotSan-APrV

Anlage 11(zu § 22 Absatz 7)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4303)


Die/der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Bescheinigung
über die staatliche Kenntnisprüfung
für
„ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . “
Name, Vorname
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
GeburtsdatumGeburtsort
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestanden/nicht bestanden.
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .(Siegel)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift der/des
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses)
___________
Nichtzutreffendes streichen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 V v. 7.6.2023 I Nr. 148

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR428000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9d3e948a4b4a5a2d853aa04e84c04a1a2d568eae5cceab36e12003287be15fb5

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Im Text genannte Vorschriften (1)
  • § 22 NotSan-APrVAnerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat

    „… . . . . . . . . . . hat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . die staatliche Kenntnisprüfung nach § 22 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bestanden/nicht bestanden. Ort, Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel) . . . . . . . . . …“