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1. WOMitbestG

Erste Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 7.8.2021 I 3311

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR168200002

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bd97ad903a239e6d0e5df6550f012feb8705b89b08b697695c485af1435a4a7c

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformelInhaltsübersicht§ 1GeltungsbereichTeil 1 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerKapitel 1 Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, WahlvorschlägeAbschnitt 1 Einleitung der Wahl§ 2Bekanntmachung des Unternehmens§ 3Betriebswahlvorstand§ 4Bildung des Betriebswahlvorstands§ 5Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands§ 6Mitteilungspflicht§ 7Geschäftsführung des Betriebswahlvorstands§ 8Wählerliste§ 9Bekanntmachung über die Bildung des Betriebswahlvorstands und die Wählerliste§ 10Änderungsverlangen§ 11Einsprüche gegen die Richtigkeit der WählerlisteAbschnitt 2 Abstimmung über die Art der Wahl§ 12Bekanntmachung§ 13Antrag auf Abstimmung§ 14Abstimmungsausschreiben§ 15Stimmabgabe§ 16Abstimmungsvorgang§ 17(weggefallen)§ 18Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe§ 19Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe§ 20Öffentliche Stimmauszählung§ 21Abstimmungsniederschrift§ 22Bekanntmachung des AbstimmungsergebnissesAbschnitt 3 Verteilung der Sitze, WahlvorschlägeUnterabschnitt 1 Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer§ 23Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerUnterabschnitt 2 Wahlvorschläge§ 24Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen§ 25Wahlvorschläge der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer§ 26Wahlvorschläge der Gewerkschaften§ 27Wahlvorschläge für ErsatzmitgliederUnterabschnitt 3 Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten§ 28Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten§ 29Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten§ 30Abstimmung der leitenden Angestellten§ 31AbstimmungsniederschriftUnterabschnitt 4 Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge§ 32Prüfung der Wahlvorschläge§ 33Ungültige Wahlvorschläge§ 34Nachfrist für Wahlvorschläge§ 35Bekanntmachung der WahlvorschlägeAbschnitt 4 Anzuwendende Vorschriften§ 36Anzuwendende VorschriftenKapitel 2 Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der ArbeitnehmerAbschnitt 1 Wahlausschreiben§ 37WahlausschreibenAbschnitt 2 Durchführung der WahlUnterabschnitt 1 Wahl mehrerer Aufsichtsratmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge§ 38Stimmabgabe, Wahlvorgang§ 39Öffentliche Stimmauszählung§ 40Verteilung der StimmenzahlenUnterabschnitt 2 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags§ 41Stimmabgabe, Wahlvorgang§ 42Öffentliche Stimmauszählung§ 43Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und BewerberUnterabschnitt 3 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang§ 44Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem WahlgangUnterabschnitt 4 Schriftliche Stimmabgabe§ 45Voraussetzungen§ 46Verfahren bei der StimmabgabeUnterabschnitt 5 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen§ 46aErmittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen§ 46bErmittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung§ 46cErmittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung§ 47Wahlniederschrift§ 48Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten§ 49Aufbewahrung der WahlaktenKapitel 3 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch DelegierteAbschnitt 1 Wahl der DelegiertenUnterabschnitt 1 Delegierte mit Mehrfachmandat§ 50Keine Wahl von Delegierten nach diesem Unterabschnitt, wenn in dem Unternehmen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden§ 51Delegierte, die zugleich für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern anderer Unternehmen gewählt werdenUnterabschnitt 2 Einleitung der Wahl§ 52Errechnung der Zahl der Delegierten§ 53Wahlausschreiben für die Wahl der DelegiertenUnterabschnitt 3 Wahlvorschläge für Delegierte§ 54Einreichung von Wahlvorschlägen§ 55Prüfung der Wahlvorschläge§ 56Ungültige Wahlvorschläge§ 57Nachfrist für Wahlvorschläge§ 58Bekanntmachung der WahlvorschlägeUnterabschnitt 4 Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge§ 59Stimmabgabe, Wahlvorgang§ 60Öffentliche Stimmauszählung§ 61Ermittlung der GewähltenUnterabschnitt 5 Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang§ 62Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen WahlgangUnterabschnitt 6 Schriftliche Stimmabgabe§ 63Voraussetzungen§ 64Verfahren bei der StimmabgabeUnterabschnitt 7 Wahlniederschrift, Benachrichtigungen§ 65Wahlniederschrift§ 66Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der GewähltenUnterabschnitt 8 Ausnahme§ 67AusnahmeAbschnitt 2 Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die DelegiertenUnterabschnitt 1 Delegiertenversammlung, Delegiertenliste§ 68Delegiertenversammlung§ 69Delegiertenliste§ 70Einsprüche gegen die Richtigkeit der DelegiertenlisteUnterabschnitt 2 Mitteilung an die Delegierten§ 71Mitteilung an die DelegiertenUnterabschnitt 3 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge§ 72Stimmabgabe, Wahlvorgang§ 73Öffentliche Stimmauszählung§ 74Verteilung der StimmenzahlenUnterabschnitt 4 Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags§ 75Stimmabgabe, Wahlvorgang§ 76Öffentliche Stimmauszählung§ 77Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und BewerberUnterabschnitt 5 Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang§ 78Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem WahlgangUnterabschnitt 6 Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen§ 78aErmittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen