MitbestG
§ 14Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
- 1.
- durch Niederlegung des Amtes,
- 2.
- durch Beendigung der Beschäftigung des Delegierten in dem Betrieb, dessen Delegierter er ist,
- 3.
- durch Verlust der Wählbarkeit.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 7.8.2021 I 3311
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR011530976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e8331a3bda1092566491d06bffd331f3e247d1333ac105a62c71c5a5f549b7bf