MinStG
§ 86Ausschluss von bestimmten Geschäftseinheiten, Unternehmensgruppen oder Steuerhoheitsgebieten
Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen
- 1.
- staatenlose Geschäftseinheiten,
- 2.
- Mehrmütter-Unternehmensgruppen, für die kein gemeinsamer qualifizierter länderbezogener Bericht abgegeben wird,
- 3.
- Steuerhoheitsgebiete, in denen Geschäftseinheiten belegen sind, die einem zulässigen Ausschüttungssystem unterliegen und für die ein Antrag nach § 71 gestellt wurde.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 353
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR18D0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9cc6604386b2cd4b3e67ebc245880ab9be560861ea598bc71f34d346e206d890