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MilchPQV

Anlage 2(zu § 19 Absatz 1) Gütezeichen bei Markenbutter

Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 30)
Hier ist das Gütezeichen für Markenbutter abgebildet. Es besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung, die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.
Das Gütezeichen besteht aus einem stilisierten Adler mit ovaler Umrandung,
die die Inschrift „In Deutschland geprüfte Markenbutter“ enthält.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 21.5.2026 I Nr. 168

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1180B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 82585b7545f31fc29a4db7006847289973dbec1026a3030b2013473fa5ec1dad

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