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MBergBGebV

§ 3Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Zuständigkeitsbereich Meeresbodenbergbau

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR371300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ff0d87fe87a8f53cdf0019e55c3f9aa4fc5518c5ba0ed3dc64c9bc5d5e362d2

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