Zum Gesetzesinhalt

MBergBGebV

Eingangsformel

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Zuständigkeitsbereich Meeresbodenbergbau

Auf Grund des § 22 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR371300021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6ff0d87fe87a8f53cdf0019e55c3f9aa4fc5518c5ba0ed3dc64c9bc5d5e362d2

XML-Quelle beim Herausgeber