MbBO
§ 12Fahrweg
Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen
- 1.
- in welcher Lage sich die beweglichen Fahrwegelemente befinden und
- 2.
- daß diese gegen Veränderung ihrer Lage gesichert sind.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR232910997
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 182f740a7790d5f7e65032f1855c9e19ba41ea226dd4abc98c7910fe1f8c7b57