BMVergV
§ 2
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte des Bundes
- 1.
- im ärztlichen und Pflegedienst der Krankenhäuser, Kliniken und Sanatorien,
- 2.
- im Betriebsdienst des Bundeseisenbahnvermögens, soweit dieser bei der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie einer gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 3 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2386) ausgegliederten Gesellschaft geleistet wird, und im Dienst der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost,
- 3.
- im Abfertigungsdienst der Zollverwaltung,
- 4.
- im polizeilichen Vollzugsdienst,
- 5.
- im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr,
- 6.
- im Schuldienst als Lehrkraft.
- 1.
- Dienstes in Bereitschaft,
- 2.
- Schichtdienstes,
- 3.
- allgemein geltenden besonderen Dienstplanes, wenn ihn die Eigenart des Dienstes erfordert,
- 4.
- Dienstes, der ausschließlich aus gleichartigen, im wesentlichen die gleiche Arbeitszeit erfordernden Arbeitsvorgängen besteht, für die der Dienstherr Richtwerte eingeführt hat,
- 5.
- Dienstes zur Herbeiführung eines im öffentlichen Interesse liegenden unaufschiebbaren und termingebundenen Ergebnisses.
- 1.
- einer Vergütung nach § 50c des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 2.
- Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes,
- 3.
- einer Vergütung nach der Sanitätsdienstvergütungsverordnung.
- 1.
- einer unmittelbaren Unterstützung soldatischer Tätigkeiten in den Streitkräften zum Zwecke der Sicherstellung der militärischen Einsatzbereitschaft im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung oder
- 2.
- einer unmittelbaren Unterstützung in den Fällen des § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 4.11.2009 I 3701;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 27.2.2025 I Nr. 72
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007470972
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 72ecc03d0417c3c66d802ba5bb94d8a72cffc5bb12f907994eef58634e69e153