LuftPersV
§ 125Nachweis von Sprachkenntnissen
Verordnung über Luftfahrtpersonal
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 13.2.1984 I 265;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 7.12.2021 I 5190
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR000530976
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 21cbd1f200059c001a3f6b065e4ac8f17ff1de8be659343f4db412fe6386cf9f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 FlugfunkVPrüfungsbehörde
„… tändigen Stelle nachgewiesen werden. Die Sprachprüfung in englischer Sprache kann auch bei der nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse zuständigen Stelle abgelegt werden. In diesem Fall werden Form und Umfang der Prüfung im Einvernehmen mit dem Luftfahrt …“
Hierauf verweisen andere Vorschriften (6)
- § 15 FlugfunkVPrüfung von Kenntnissen der englischen Sprache
„(1) Bei der Prüfungsbehörde können auch die Sprachprüfung und die Verlängerungsprüfung nach § 125 der Verordnung über Luftfahrtpersonal durchgeführt werden. Die Sprachprüfung kann organisatorisch mit der Prüfung zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen nach dies …“
- Anlage LuftKostVGebührenverzeichnis (zu § 2 Absatz 1)
„… ng einer gesonderten Bescheinigung (Anhang I FCL.055 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011; § 125 LuftPersV), je Sprache 15 bis 35 EUR 20. Ausstellung einer Zweitschrift 35 EUR 21. Benannte Stelle im Sinne der Durchführungsvero …“
- § 1 LuftPersVDV 3 2017Geltungsbereich
„… Sprachvermerks in die Lizenz und der Verlängerung der Geltungsdauer des Sprachvermerks entsprechend § 125 Absatz 2 Satz 4 der Verordnung über Luftfahrtpersonal, 3. den gemäß § 125 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal zum Nachweis von Sprachkenntnissen auf Expert …“
- § 10 LuftPersVDV 3 2017Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6
„Zum Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe 6 entsprechend § 125 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal muss der Bewerber durch geeignete Dokumente nachweisen, dass er berechtigt oder befähigt ist, den Sprechfunkverkehr in …“
- § 2 LuftPersVDV 3 2017Gegenstand der Sprachprüfung; Bestehen der Sprachprüfung
„(1) In der Sprachprüfung nach § 125 Absatz 1 der Verordnung über Luftfahrtpersonal werden Hörverstehen und Sprechfertigkeiten des Bewerbers überprüft. Die Bewertung richtet sich nach den Kriterien entsp …“
- § 5 LuftPersVDV 3 2017Verlängerungsprüfung
„(1) Die regelmäßige Neubewertung der Sprachkenntnisse einer Stufe entsprechend § 125 Absatz 2 der Verordnung über Luftfahrtpersonal gilt als Verlängerungsprüfung. (2) Bei der Verlängerungsprüfung kann das Hörverstehen im Rahmen einer Auffrischungsschu …“