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DVLStHV

§ 5aAblehnung der Eintragung

Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Wird die Eintragung einer Beratungsstelle oder der Leitung einer Beratungsstelle in das elektronische Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine abgelehnt, gilt § 4 entsprechend.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 29.6.2026 I Nr. 197

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR019060975

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e1ed924f546b9da9e3829be4ef3d277ac4da8931f675fa234460783ac427f955

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