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LorbBlErl 2013

Art VI

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

Die vor dem 24. März 1964 verliehenen Anstecknadeln (Ansteckbroschen) sind Ehrenzeichen im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f45230800e7c3681ed937541b40afbb3382de827d4b1e69241f7aaab7531ee9

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