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LorbBlErl 2013

Art III

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

Wurde das Silberne Lorbeerblatt bereits verliehen, erfolgt bei wiederholten sportlichen Spitzenleistungen, die erneut die Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes erfüllen, die Ehrung durch Überreichung einer Anerkennungsurkunde.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f45230800e7c3681ed937541b40afbb3382de827d4b1e69241f7aaab7531ee9

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