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LorbBlErl 2013

Art VIII

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes

Einzelheiten der Verleihung werden in Richtlinien zu diesem Erlass festgelegt. Die Richtlinien sowie Änderungen der Richtlinien werden vom Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR138000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4f45230800e7c3681ed937541b40afbb3382de827d4b1e69241f7aaab7531ee9

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