KVBG
§ 17Ausschluss von Geboten
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
- 1.
- die Teilnahmevoraussetzungen nach § 12, die Formatvorgaben nach § 11 Absatz 3 oder die Anforderungen an Gebote nach § 14 nicht vollständig erfüllt sind,
- 2.
- das Gebot nicht fristgerecht eingegangen ist,
- 3.
- das Gebot Bedingungen, Befristungen oder sonstige Nebenabreden enthält, die sich nicht aus diesem Gesetz ergeben,
- 4.
- das Gebot nicht den bekanntgemachten Festlegungen der Bundesnetzagentur entspricht, soweit diese die Gebotsabgabe betreffen,
- 5.
- das einzelne Gebot sich auf mehr als eine Steinkohleanlage bezieht oder
- 6.
- sich das Gebot nur auf einen Teil der Nettonennleistung einer Steinkohleanlage bezieht.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 25.11.2025 I Nr. 283
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR181810020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 330e7ae3c40ad12f584b8bc8899e75868b6d85170f2893b8ca07c3f7a1f0879a