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Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Ausführung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 19.4.2011 +++)

Das G wurde als Artikel 1 des G v. 11.9.2009 I 2998 vom Bundestag beschlossen. Es tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität (BGBl. 2009 II S. 1010, 1011) nach seinem Artikel 24 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Vgl. hierzu Bek. v. 4.4.2012 II 499; damit G am 19.4.2011 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 1.6.2017 I 1354

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR299810009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c270111e0bbadb1e11ed54449e421b1b16793d760a2288039ca98a51b9b5055e

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