(1) Der Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt zum 30. September 1994 für das von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommene Vermögen der Staatsbank Berlin einen Rumpfjahresabschluß auf. Der Rumpfjahresabschluß ist vom Abschlußprüfer zu prüfen und dem Verwaltungsrat der Kreditanstalt für Wiederaufbau nach Billigung durch den Bund zur Genehmigung vorzulegen.
(2) Die Wertansätze im Rumpfjahresabschluß der Staatsbank Berlin gelten für den Jahresabschluß der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anschaffungskosten im Sinne des § 253 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs.
(3) Das von der Staatsbank Berlin übernommene Vermögen einschließlich Verbindlichkeiten führt die Kreditanstalt für Wiederaufbau in einem abgegrenzten Kontenkreis, soweit und solange dieses für Zwecke des D-Markbilanzgesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften erforderlich ist.
(4) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bilanziert das von der Staatsbank Berlin übernommene Eigenkapital als gesonderte Eigenkapitaleinlage des Bundes unter den Kapitalrücklagen. Das Nähere werden der Bund, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, und die Kreditanstalt für Wiederaufbau vertraglich regeln.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
„… elten für den Jahresabschluß der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Anschaffungskosten im Sinne des § 253 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs. (3) Das von der Staatsbank Berlin übernommene Vermögen einschließlich Verbindlichkeiten führt die Kreditanstalt für Wi …“
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.