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KredAnstWiAÜV

Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR255400994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e2c1085a2c98c26c5832e9c84a8c54f0cdebe79885b0d3ed1e225fa7b796a6e6

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