KGSG
§ 63Zulässigkeit der Klage auf Rückgabe
Gesetz zum Schutz von Kulturgut
- 1.
- eine geeignete Beschreibung des Kulturgutes mit Angaben über
- a)
- die Identität und Herkunft,
- b)
- den tatsächlichen oder mutmaßlichen Zeitpunkt der Verbringung und
- c)
- den tatsächlichen oder mutmaßlichen Ort der Belegenheit im Bundesgebiet,
- 2.
- eine Erklärung, dass es sich um ein nach nationalen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren des ersuchenden Mitgliedstaates oder Vertragsstaates nationales Kulturgut handelt, und
- 3.
- eine Erklärung des ersuchenden Mitgliedstaates oder Vertragsstaates, dass das Kulturgut unrechtmäßig aus seinem Hoheitsgebiet ausgeführt worden ist.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2025 I Nr. 167
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR191410016
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9b454d45c747a98f2f2cab19ebda251502c4cef0def726aeee51992d4d4fe7de