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KBV

§ 4Rückforderung von Wohnungsbauprämien

Kleinbetragsverordnung

Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 18.7.2016 I 1679

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR180500000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c808e5f250c52611d251ce1e31b30ade0485b17f8244a7ed198b8a55c65b147

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