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KBV

§ 5Kraftfahrzeugsteuer bei Beendigung der Steuerpflicht

Kleinbetragsverordnung

Bei Beendigung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht wird die Steuer für den Entrichtungszeitraum, in den das Ende der Steuerpflicht fällt, auf null Euro festgesetzt, wenn der neu festzusetzende Betrag weniger als 5 Euro betragen würde. Dies gilt nicht, wenn gleichzeitig für dasselbe Fahrzeug und denselben Steuerschuldner die Steuer in geänderter Höhe neu festgesetzt wird.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 G v. 18.7.2016 I 1679

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR180500000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c808e5f250c52611d251ce1e31b30ade0485b17f8244a7ed198b8a55c65b147

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