KapResV
§ 11Bekanntmachung der Beschaffung
- 1.
- den Gebotstermin,
- 2.
- das Ausschreibungsvolumen,
- 3.
- die Teilnahmevoraussetzungen und Festlegungen nach § 9 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2, einschließlich eines Hinweises auf die Anforderungen nach § 9 Absatz 1,
- 3a.
- die Reduktionsfaktoren nach der Anlage zu dieser Verordnung, aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Höchsterbringungsdauer,
- 4.
- den Höchstwert nach § 12 Absatz 2,
- 5.
- den Erbringungszeitraum,
- 6.
- die Art, Form und Verzinsung der Sicherheitsleistung, soweit die Übertragungsnetzbetreiber Bestimmungen nach § 10 Absatz 4 Satz 1 getroffen haben,
- 7.
- die Standardbedingungen für alle Kapazitätsreserveanlagen nach § 37 Absatz 1 Nummer 1,
- 8.
- die Formatvorgaben für die Gebotsabgabe einschließlich der Angabe, ob das Verfahren postalisch oder elektronisch stattfindet, und
- 9.
- die Festlegungen der Bundesnetzagentur nach § 42, soweit sie die Teilnahmevoraussetzungen, die Gebotsabgabe oder das Zuschlagsverfahren betreffen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR005800019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a44f3f65ed2391991b939422e6736563c2e50f966775a732ea35dae883101d05