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A/KAE

§ 11

Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung

Der Eigenverbrauch der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände ist für alle räumlich getrennt liegenden Abnahmestellen gesondert abzurechnen.
Fassungsangaben der Quelle

Aufh: AnO für Strom u. Gas aufgeh. durch § 9 Satz 2 V v. 9.1.1992 I 12 mWv 1.1.1992

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR507500943

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f8e7756d3697360324f463883f39fb4e927e886d34db607ffe4e348d8cd4548a

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