(1) Die oder der Vorsitzende der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien kann folgenden Personen auf deren Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen:
1.
den Beteiligten und den zu ihrer Vertretung jeweils berechtigten Personen,
2.
den Anregenden,
3.
den Beisitzerinnen und Beisitzern sowie
4.
den in § 9 Absatz 1 Satz 1 genannten Personen.
Ist eine solche Gestattung erfolgt, so muss es für die Verhandlung eine gleichzeitige Bild- und Tonübertragung geben zwischen
1.
dem jeweils anderen Ort, an dem sich die Person aufhält und
2.
dem Ort der Verhandlung.
(2) Die oder der Vorsitzende kann Zeuginnen und Zeugen und Sachverständigen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während ihrer Vernehmung an einem anderen Ort aufzuhalten. Die Vernehmung wird zeitgleich im Wege der Bild- und Tonübertragung an diesen Ort und den Ort der Verhandlung übertragen. Ist einer Person nach Absatz 1 Satz 1 gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Vernehmung auch an diesen Ort übertragen.
(3) Die Übertragung darf nicht aufgezeichnet werden.
Fassungsangaben der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 6.5.2024 I Nr. 149
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.