JAbschlWUV
§ 3Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
- „1.
- Umsatzerlöse
- a)
- aus Bewirtschaftungstätigkeit
- b)
- aus Verkauf von Grundstücken
- c)
- aus Betreuungstätigkeit
- d)
- aus anderen Lieferungen und Leistungen“.
Die Umsatzerlöse dürfen zusammengefasst in Posten 1 ausgewiesen werden, wenn die Unterposten Nummer 1 Buchstabe a bis d im Anhang gesondert angegeben werden.
- „2.
- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an zum Verkauf bestimmten Grundstücken mit fertigen oder unfertigen Bauten sowie unfertigen Leistungen“,
- „5.
- Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen
- a)
- Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeit
- b)
- Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke
- c)
- Aufwendungen für Betreuungstätigkeit
- d)
- Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen“.
Sonst: Ersetzt V 4141-13 v. 22.9.1970 I 1334 (JAbschlWUV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0980A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 225da25f2e4dab9c72abbf7d89f5ac6267bcf5b23d1e5631784a93bb208ce89c
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (2)
- § 275 HGBGliederung
„… uchstabe a bis d im Anhang gesondert angegeben werden. (2) Wohnungsunternehmen haben abweichend von § 275 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren die Posten 2 und 5 wie folgt auszuwe …“
- § 276 HGBGrößenabhängige Erleichterungen
„… hmen brauchen Absatz 1 nicht anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen in § 275 Absatz 5 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bleiben unberührt.“