ITZBundG
§ 7Satzung
- 1.
- die Aufgaben und Befugnisse des Direktoriums,
- 2.
- die Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsrats und seiner Mitglieder, die Beschlussfassung und Stimmverteilung im Verwaltungsrat und Einzelheiten der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats sowie
- 3.
- den Wirtschaftsplan.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR275610020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2aa8f68431a004e361c602a5b7dbc8c59c0bf9c736d3a6447af0fa41a2270e98