Zum Gesetzesinhalt

InvStG

Investmentsteuergesetz

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 28 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Sonst: Ersetzt G 610-6-15 v. 15.12.2003 I 2676, 2724 (InvStG)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR173010016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 171b5040662d091644f4614ffb11c11869114fd6d6e7555c15e0cefa97683bf3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtKapitel 1 Allgemeine Regelungen§ 1Anwendungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen§ 3Gesetzlicher Vertreter§ 4Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung§ 5Prüfung der steuerlichen Verhältnisse§ 5aÜbertragung von Wirtschaftsgütern in einen InvestmentfondsKapitel 2 InvestmentfondsAbschnitt 1 Besteuerung des Investmentfonds§ 6Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds§ 7Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds§ 8Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger§ 9Nachweis der Steuerbefreiung§ 10Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung§ 11Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden§ 12Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern§ 13Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers§ 14Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung§ 15GewerbesteuerAbschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds§ 16Investmenterträge§ 17Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds§ 18Vorabpauschale§ 19Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen§ 20Teilfreistellung§ 21Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung§ 22Änderung des anwendbaren TeilfreistellungssatzesAbschnitt 3 Verschmelzung von Investmentfonds§ 23Verschmelzung von InvestmentfondsAbschnitt 4 Verhältnis zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds§ 24Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-InvestmentfondsKapitel 3 Spezial-InvestmentfondsAbschnitt 1 Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds§ 25Getrennte Besteuerungsregelungen§ 26Anlagebestimmungen§ 27Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds§ 28Beteiligung von Personengesellschaften§ 29Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds§ 30Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug§ 31Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption§ 32Haftung bei ausgeübter Transparenzoption§ 33Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne SteuerabzugAbschnitt 2 Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds§ 34Spezial-Investmenterträge§ 35Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge§ 36Ausschüttungsgleiche Erträge§ 37Ermittlung der Einkünfte§ 38Vereinnahmung und Verausgabung§ 39Werbungskosten, Abzug der Direktkosten§ 40Abzug der Allgemeinkosten§ 41Verlustverrechnung§ 42Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen§ 43Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Teilfreistellung§ 44Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung§ 45Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen§ 46Zinsschranke§ 47Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer§ 48Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn§ 49Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz§ 50Kapitalertragsteuer§ 51Feststellung der BesteuerungsgrundlagenAbschnitt 3 Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds§ 52Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-InvestmentfondsKapitel 4 Altersvorsorgevermögenfonds§ 53AltersvorsorgevermögenfondsKapitel 5 Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds§ 54Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und AltersvorsorgevermögenfondsKapitel 6 Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften§ 55Bußgeldvorschriften§ 56Anwendungs- und Übergangsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz§ 57Anwendungsvorschriften