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IntErbRVG

Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz

Fassungsangaben der Quelle

Hinweis: Geändert durch Art. 9 G v. 10.12.2025 I Nr. 320

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR104210015

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 877edb17fe1838112f61252eb5ad09af4f3ae822760ad329157862ac5dc5e8cb

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtAbschnitt 1 Anwendungsbereich§ 1AnwendungsbereichAbschnitt 2 Bürgerliche Streitigkeiten§ 2Örtliche ZuständigkeitAbschnitt 3 Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; AnerkennungsfeststellungUnterabschnitt 1 Vollstreckbarkeit ausländischer Titel§ 3Zuständigkeit§ 4Antragstellung§ 5Verfahren§ 6Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen§ 7Entscheidung§ 8Vollstreckungsklausel§ 9Bekanntgabe der EntscheidungUnterabschnitt 2 Beschwerde; Rechtsbeschwerde§ 10Beschwerdegericht; Einlegung der Beschwerde§ 11Beschwerdeverfahren und Entscheidung über die Beschwerde§ 12Statthaftigkeit und Frist der Rechtsbeschwerde§ 13Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde§ 14Verfahren und Entscheidung über die RechtsbeschwerdeUnterabschnitt 3 Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung§ 15Prüfung der Beschränkung§ 16Sicherheitsleistung durch den Schuldner§ 17Versteigerung beweglicher Sachen§ 18Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen§ 19Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung§ 20Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen ZwangsvollstreckungUnterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung§ 21Verfahren§ 22KostenentscheidungUnterabschnitt 5 Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Verfahren; Schadensersatz§ 23Vollstreckungsabwehrklage§ 24Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels im Ursprungsmitgliedstaat§ 25Aufhebung oder Änderung einer ausländischen Entscheidung, deren Anerkennung festgestellt ist§ 26Schadensersatz wegen ungerechtfertigter VollstreckungUnterabschnitt 6 Entscheidungen deutscher Gerichte; Mahnverfahren§ 27Bescheinigungen zu inländischen Titeln§ 28Vervollständigung inländischer Entscheidungen zur Verwendung im Ausland§ 29Vollstreckungsklausel zur Verwendung im Ausland§ 30Mahnverfahren mit Zustellung im AuslandAbschnitt 4 Entgegennahme von Erklärungen; Aneignungsrecht§ 31Entgegennahme von Erklärungen§ 32AneignungsrechtAbschnitt 5 Europäisches Nachlasszeugnis§ 33Anwendungsbereich§ 34Örtliche und sachliche Zuständigkeit§ 35Allgemeine Verfahrensvorschriften§ 36Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 37Beteiligte§ 38Änderung oder Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 39Art der Entscheidung§ 40Bekanntgabe der Entscheidung§ 41Wirksamwerden§ 42Gültigkeitsfrist der beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses§ 43Beschwerde§ 44RechtsbeschwerdeAbschnitt 6 Authentizität von Urkunden§ 45Aussetzung des inländischen Verfahrens§ 46Authentizität einer deutschen öffentlichen UrkundeAbschnitt 7 Zuständigkeit in sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit§ 47Sonstige örtliche Zuständigkeit