Zum Gesetzesinhalt

IntBestG

§ 1(weggefallen)

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 20.11.2015 I 2025

Sonst: G in Kraft gem. Bek. v. 4.2.1999 II 87 mWv 15.2.1999

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR232729998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5aed0913dccb667f8436286bda2798d9b9a00cc5c2e997ed3973f25bcccaa589

XML-Quelle beim Herausgeber