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IntBestG

Artikel 1 Zustimmung zum Vertrag

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Dem in Paris am 17. Dezember 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 20.11.2015 I 2025

Sonst: G in Kraft gem. Bek. v. 4.2.1999 II 87 mWv 15.2.1999

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR232729998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 5aed0913dccb667f8436286bda2798d9b9a00cc5c2e997ed3973f25bcccaa589

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