HStatG
§ 3Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 (Hochschulen und Hochschulkliniken)
Gesetz über die Statistik für das Hochschulwesen sowie für die Berufsakademien
- 1.
- Geschlecht;
- 2.
- Geburtsmonat und -jahr;
- 3.
- Staatsangehörigkeit; weitere Staatsangehörigkeit;
- 4.
- Land und Kreis des Heimat- sowie des Semesterwohnsitzes;
- 5.
- Land, Kreis und Jahr des Erwerbs sowie Art der Hochschulzugangsberechtigung; bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat des Erwerbs;
- 6.
- berufspraktische Tätigkeit vor Aufnahme des Studiums;
- 7.
- Praxissemester und Semester an Studienkollegs;
- 8.
- Bezeichnung der Hochschule; Bezeichnung des Standorts der Hochschule, sofern an diesem Standort regelmäßig und dauerhaft Lehrveranstaltungen von mehr als 100 Semesterwochenstunden angeboten werden; verschiedene Hochschulstandorte innerhalb desselben Landkreises oder derselben kreisfreien Stadt sind nicht gesondert auszuweisen; für Stadtstaaten gilt die gleiche Regel wie für kreisfreie Städte;
- 9.
- Bezeichnung der gleichzeitig besuchten weiteren Hochschule; bei einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der gleichzeitig besuchten Hochschule;
- 10.
- Bezeichnung der Hochschule sowie Semester und Jahr der Ersteinschreibung; Bezeichnung der im vorangegangenen Semester besuchten Hochschulen; bei Ersteinschreibung an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder bei Besuch einer solchen Hochschule im vorangegangenen Semester der Staat der Hochschule;
- 11.
- Studiengänge einschließlich Studiengänge im vorangegangenen Semester sowie an der gleichzeitig besuchten weiteren Hochschule;
- 12.
- Ort der angestrebten Abschlussprüfung; bei einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat der angestrebten Abschlussprüfung;
- 13.
- Regelstudienzeit des Studiengangs;
- 14.
- Art, Fach, Semester, Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses;
- 15.
- Prüfungserfolg und Gesamtnote abgelegter Prüfungen;
- 16.
- Hochschule, an der der vorherige Abschluss erworben wurde; bei Erwerb des vorherigen Abschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde;
- 17.
- Art und Dauer der Studienunterbrechungen;
- 18.
- Grund, Semester und Jahr bei Beurlaubung und Exmatrikulation;
- 19.
- Hörerstatus;
- 20.
- Fach- und Hochschulsemester;
- 21.
- Art des Studiums.
- 1.
- Bezeichnung der Hochschule;
- 2.
- Geschlecht;
- 3.
- Geburtsmonat und -jahr;
- 4.
- Staatsangehörigkeit;
- 5.
- Fachrichtung.
- 1.
- Bezeichnung der Hochschule;
- 2.
- Geschlecht;
- 3.
- Geburtsmonat und -jahr;
- 4.
- Staatsangehörigkeit;
- 5.
- Monat und Fach der Habilitation;
- 6.
- Art des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses;
- 7.
- fachliche und organisatorische Zugehörigkeit.
- 1.
- Bezeichnung der Hochschule;
- 2.
- fachliche und organisatorische Zugehörigkeit;
- 3.
- Geschlecht;
- 4.
- Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Hochschule oder zu einem Mitglied der Hochschule;
- 5.
- tarifliche Einstufung;
- 6.
- Art der Finanzierung.
- 1.
- Staatsangehörigkeit;
- 2.
- Geburtsmonat und -jahr;
- 3.
- höchster Hochschulabschluss; Jahr des Erwerbs des höchsten Hochschulabschlusses; Studienfach, in dem der höchste Hochschulabschluss erworben wurde; Hochschule, an der der höchste Hochschulabschluss erworben wurde; bei Erwerb des höchsten Hochschulabschlusses außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem der höchste Hochschulabschluss erworben wurde;
- 4.
- Art der Qualifizierungsposition;
- 5.
- Vorqualifikation bei Erstberufung zur Professur; Jahr der Erstberufung zur Professur;
- 6.
- die Tatsache, ob sich die Person in einem Promotions- oder Habilitationsverfahren befindet;
- 7.
- Position in der Hochschulleitung;
- 8.
- für Habilitierte zusätzlich zu den Merkmalen nach den Nummern 1 bis 7 die Merkmale Jahr, Fachgebiet und Hochschule der Habilitation; bei Habilitation außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Staat, in dem die Habilitation erworben wurde.
- 1.
- jährlich:
- a)
- nach Arten;
- b)
- in fachlicher und organisatorischer Gliederung;
- 2.
- vierteljährlich: nach Arten.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 7.12.2016 I 2826
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024140990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7cbc4245fe9f7d7955f49bfd562e2321fdf641777bfac08e065f0eb4dc953646