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HPflEGRLDV

§ 2

Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Die Ausnahme nach § 1 Nr. 1 erstreckt sich nicht auf die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 19.12.2025 I Nr. 382

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010629974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2cf7a38ff3609e35bb3db2abb5e4e866556a89de96486c07a2323737eab7b03

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