HPflEGRLDV
Abschnitt 1 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen eines Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 19.12.2025 I Nr. 382
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR010629974
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2cf7a38ff3609e35bb3db2abb5e4e866556a89de96486c07a2323737eab7b03