Zum Gesetzesinhalt

HPflEGRLDV

Abschnitt 2 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises bei Fahrzeugen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und aus Drittstaaten

Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 19.12.2025 I Nr. 382

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR010629974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b2cf7a38ff3609e35bb3db2abb5e4e866556a89de96486c07a2323737eab7b03

XML-Quelle beim Herausgeber