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HopfV 2023

§ 21Kontrollen zum Ausschluss einer regelwidrigen Doppelfinanzierung

Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor

Die Bundesanstalt hat regelmäßig Kontrollen mit dem Ziel durchzuführen, eine regelwidrige Doppelfinanzierung auszuschließen. Eine regelwidrige Doppelfinanzierung liegt vor, wenn eine anerkannte Erzeugerorganisation und deren angeschlossene Erzeuger für eine im Sektor Hopfen geförderte Maßnahme eine weitere Finanzierung aus nationalen oder unionsrechtlichen Förderprogrammen erhält.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 4.11.2023 I Nr. 304

Sonst: Ersetzt V 7821-2-2 v. 27.1.2009 I 152 (HopfV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR03D0B0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a48514783461cb920c3c16df1fde4375388088e756521e6b9ba4f7f473e7961

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