HopfV 2023
§ 20Berichte über Vor-Ort-Kontrollen
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor
- 1.
- die geprüften Beihilferegelungen und Anträge,
- 2.
- die Namen und die Funktionen der anwesenden Personen,
- 3.
- die geprüften Maßnahmen und Unterlagen, einschließlich des dabei zugrunde gelegten Prüfpfads und der überprüften Nachweise, und
- 4.
- die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrolle.
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 4.11.2023 I Nr. 304
Sonst: Ersetzt V 7821-2-2 v. 27.1.2009 I 152 (HopfV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR03D0B0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2a48514783461cb920c3c16df1fde4375388088e756521e6b9ba4f7f473e7961