(1) Im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 (Forstwirtschaftsjahr 2021) darf Holz der Holzart Fichte im Forstbetrieb nur nach Maßgabe der Absätze 2 und 4 eingeschlagen werden.
(2) Für die Holzart Fichte wird der ordentliche Holzeinschlag auf 85 Prozent beschränkt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes ist der durchschnittliche Einschlag der Jahre 2013 bis 2017 zugrunde zu legen.
(3) Wird in einem Betrieb durch die Einschlagsbeschränkung der gesamte Holzeinschlag dieses Betriebes auf weniger als 70 Prozent des nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2020 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) geändert worden ist, von der zuständigen Finanzbehörde festgesetzten Nutzungssatzes absinken, so kann der in Absatz 2 genannte Prozentsatz entsprechend überschritten werden. Dabei sind die Nutzungsmöglichkeiten nach dem Nutzungssatz hinsichtlich der nicht beschränkten Holzarten voll anzurechnen.
(4) Ordentliche Holzeinschläge des Forstwirtschaftsjahres 2021, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgt sind, sind auf den beschränkten Holzeinschlag des Forstwirtschaftsjahres 2021 bis zur Höhe der Beschränkung anzurechnen.
Fassungsangaben der Quelle
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
„… nschlagsbeschränkung der gesamte Holzeinschlag dieses Betriebes auf weniger als 70 Prozent des nach § 68 Absatz 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2020 (BGBl. I S. 717), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. D …“
Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics und Jetpack zur statistischen Auswertung von Besuchen und Kontaktklicks sowie externe Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Sie können alle optionalen Dienste ablehnen oder Ihre Auswahl festlegen. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ ändern oder widerrufen.
Notwendig
Immer aktiv
Diese Funktionen sind für den Betrieb der Website und das Speichern Ihrer Datenschutz-Auswahl erforderlich.
Preferences
The technical storage or access is necessary for the legitimate purpose of storing preferences that are not requested by the subscriber or user.
Statistik
Google Analytics und Jetpack helfen uns, die Nutzung der Website auszuwerten. Dazu gehören Seitenaufrufe, erfolgreiche Kontaktformular-Übermittlungen sowie Klicks auf Telefon- und E-Mail-Links. Die Messung startet erst mit Ihrer Einwilligung.The technical storage or access that is used exclusively for anonymous statistical purposes. Without a subpoena, voluntary compliance on the part of your Internet Service Provider, or additional records from a third party, information stored or retrieved for this purpose alone cannot usually be used to identify you.
Externe Inhalte
Erlaubt das Laden externer Inhalte wie Google Maps und Google Fonts. Dabei wird eine Verbindung zu den jeweiligen Anbietern hergestellt.