Zum Gesetzesinhalt

HolzEinschlBeschrV2021

§ 3Inkrafttreten

Verordnung über die Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlags in dem Forstwirtschaftsjahr 2021

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR080800021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 03be257974fba5ef01c53570ee7c39bd95691a268d9f24d3b2701ce81016c01b

XML-Quelle beim Herausgeber