HGB
§ 340eBewertung von Vermögensgegenständen
- 1.
- zum Ausgleich von Nettoaufwendungen des Handelsbestands sowie
- 2.
- zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags, soweit er nicht durch einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr gedeckt ist,
- 3.
- zum Ausgleich eines Verlustvortrags aus dem Vorjahr, soweit er nicht durch einen Jahresüberschuss gedeckt ist, oder
- 4.
- soweit er 50 vom Hundert des Durchschnitts der letzten fünf jährlichen Nettoerträge des Handelsbestands übersteigt.
Fußnoten und Hinweise der Quelle
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 59 Nr. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR002190897
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 063bb99b4f50f63a6871cb02f276761393aff3593393a55671c725a900c55944
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (14)
Auswahl: 8 von 14 nachgewiesenen Verweisen.
- § 8 AnlEntGMittel der Entschädigungseinrichtung
„… uletzt fälligen Jahresbeitrags tritt; bei der Berechnung dieses fiktiven Jahresbeitrags werden über § 340e Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs hinausgehend gebildete Sonderposten im Sinne des § 340g des Handelsgesetzbuchs nur in Höhe der Hälfte ihres Betrages be …“
- § 3 EStG
„… nstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierinstituten dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen sind; Gleiches gilt für Anteile, die bei Finanzunternehmen im Sinne des Kreditwesengesetzes, an denen Kredit …“
- § 6 EStGBewertung
„… bsatz 1a Satz 2 abgebildet werden, mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlages (§ 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs) zu bewerten. 2Nummer 2 Satz 2 ist nicht anzuwenden. 3. Verbindlichkeiten sind unter sinngemäßer Anwendung der Vorschri …“
- Art 31 HGBEG
„… als er nach § 240 Abs. 3 und 4, §§ 252, 253 Abs. 1 und 2, §§ 254, 255, 279, 280 Abs. 1 und 2 sowie § 340e des Handelsgesetzbuchs zulässig ist, so darf der niedrigere Wertansatz beibehalten werden. § 253 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs ist in diesem F …“
- § 20 InvStGTeilfreistellung
„… bsatz 7 des Körperschaftsteuergesetzes ist und der Investmentanteil dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen oder zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen auszuweisen ist. Satz 4 Nummer 1 gilt …“
- § 30 InvStGInländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug
„… Spezial-Investmentfonds in wesentlichem Umfang Anteile hält, die a) dem Handelsbestand im Sinne des § 340e Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs zuzuordnen wären oder b) zum Zeitpunkt des Zugangs zum Betriebsvermögen als Umlaufvermögen auszuweisen wären, wenn sie …“
- § 37 KMAGPflicht zur Rechnungslegung
„… tiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuches sind, die Angaben nach § 340b Absatz 4 Satz 4 und § 340e Absatz 4 Satz 2 des Handelsgesetzbuches nicht zu machen brauchen. (2) Institute nach Absatz 1 Satz 1 haben einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht …“
- § 2 EdWBeitrVBerechnung des Jahresbeitrags
„… wand aus Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit Handelsgeschäften sowie Risikoabschläge, die nach § 340e Absatz 3 Satz 1 des Handelsgesetzbuches abzuziehen sind, berücksichtigt werden. Nicht berücksichtigt werden Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens nach § …“