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HGB

§ 264dKapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft

Handelsgesetzbuch

Eine Kapitalgesellschaft ist kapitalmarktorientiert, wenn sie einen organisierten Markt im Sinn des § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Wertpapiere im Sinn des § 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in Anspruch nimmt oder die Zulassung solcher Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt beantragt hat.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 4.2.2026 I Nr. 33

Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 59 Nr. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 33 ist berücksichtigt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002190897

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 063bb99b4f50f63a6871cb02f276761393aff3593393a55671c725a900c55944

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Normen im Zusammenhang

Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.

Hierauf verweisen andere Vorschriften (13)

Auswahl: 8 von 13 nachgewiesenen Verweisen.

  • § 57a GenGPrüfungsbegleitende Qualitätssicherung

    „Ist die zu prüfende Genossenschaft kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs oder ist sie ein CRR-Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes mit einer Bilanzsumme von …“

  • § 63h GenGInspektionen

    „… rgeschriebene Abschlussprüfung bei einem Unternehmen durch, das kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs ist, können bei diesem Prüfungsverband Inspektionen in entsprechender Anwendung des § 62b der Wirtschaftsprüferordnung …“

  • § 2 HinSchGSachlicher Anwendungsbereich

    „… nungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne …“

  • Anlage JVKostG(zu § 4 Absatz 1) Kostenverzeichnis

    „… . m. § 267 Abs. 3 HGB) nach § 339 Abs. 1 HGB, – von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften (§ 264d HGB) und ihnen gleichgestellten kapitalmarktorientierten Personenhandelsgesellschaften (§ 264a Abs. 1 i. V. m. § 264d HGB) …“

  • § 108 KAGBRechtsform, anwendbare Vorschriften

    „… den Vorschriften dieses Unterabschnitts nichts anderes ergibt. § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes und § 264d des Handelsgesetzbuchs sind auf Anlageaktien einer extern verwalteten Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital nicht anzuwenden …“

  • § 37 KMAGPflicht zur Rechnungslegung

    „… die klein nach § 267 Absatz 1 des Handelsgesetzbuches und nicht kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuches sind, die Angaben nach § 340b Absatz 4 Satz 4 und § 340e Absatz 4 Satz 2 des Handelsgesetzbuches nicht zu machen brauch …“

  • § 1 PublGZur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen

    „… nach diesem Abschnitt Rechnung zu legen, wenn es am Abschlussstichtag in sinngemäßer Anwendung des § 264d des Handelsgesetzbuchs kapitalmarktorientiert ist. (4) (weggefallen) (5) Mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns sind, auch wenn sie ni …“

  • § 13 PublGAufstellung von Konzernabschluß und Konzernlagebericht

    „… n Teilkonzernlagebericht aufzustellen. Ist das Mutterunternehmen kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d des Handelsgesetzbuchs, sind der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht in den ersten vier Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das ve …“