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§ 1Anwendungsbereich
Verordnung über die Leistungsbezüge und Zulagen an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
- 1.
- die Gewährung von Leistungsbezügen einschließlich
- a)
- der Teilnahme von Leistungsbezügen an den regelmäßigen Anpassungen der Besoldung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes und
- b)
- der Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen sowie
- 2.
- die Gewährung von Forschungs- und Lehrzulagen.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR022200018
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e9cfd5301c3d77975280ce802fab4bdd2f941c9fb066553e2663b7bc9c621dfe