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Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Leistungsbezüge und Zulagen an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 14.3.2018 +++)
(+++ Zur Anwendung vgl. § 3 Abs. 7 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022200018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e9cfd5301c3d77975280ce802fab4bdd2f941c9fb066553e2663b7bc9c621dfe

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